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18.02.2021 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1084699
In der Regel enthalten gesetzliche Regelwerke so genannte Generalklauseln, welche die grundsätzliche Verantwortung des Unternehmens (Betriebsinhabers) für sämtliche Aspekte der betrieblichen Aktivitäten und insbesondere auch der Betriebssicherheit – zB Brandschutz, Explosionsschutz, Umweltschutz, usw. – festschreiben, ohne dabei die näheren Details vorzugeben. Es wird in zunehmendem Maß auf die Eigenverantwortung des Unternehmens (Anlageninhabers) abgestellt.
Um den immer umfangreicheren Verpflichtungen nachzukommen, müssen Unternehmen ein wirksames innerbetriebliches System zur Durchführung und Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten einrichten.
Die Pflichten, die den Unternehmen auferlegt werden, beinhalten zum Großteil regelmäßige Prüfungen, die entweder den gesamten Betrieb (Betriebsanlage) oder bestimmte betriebliche Einrichtungen, wie zB Arbeitsmittel, betreffen.
Diese Maßnahmen sind üblicherweise in regelmäßigen Intervallen durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit und technische Sicherheit nachzuweisen. Meist wird in diesem Zusammenhang (in Gesetzes- oder anderen Regelwerken) gefordert, entsprechende Nachweise in Form von Aufzeichnungen, Protokollen, Prüf- und Messbefunden, Gutachten usw. zu führen, um gegenüber der Behörde jederzeit die Einhaltung bzw Erfüllung der gesetzlichen (und/oder technischen) Anforderungen vorweisen zu können.
Dabei handelt es sich zum einen um Prüfpflichten zum Nachweis der technischen Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Anlagen, Maschinen, Arbeitsmitteln und dergleichen. Zum anderen gibt es gesetzliche Anforderungen, die den gesamten Betrieb (Unternehmen, Betriebsanlage) betreffen und ebenfalls mit Prüf- und/oder Beurteilungs- und Dokumentationspflichten einhergehen.
Das sind zum Beispiel:
Vergleichbare Regelungen sind im Wasserrechtsgesetz, im Luftreinhalterecht, im Arbeitnehmerschutzrecht und zum Teil auch in landesgesetzlichen Vorschriften (Bauordnungen) zu finden.
Die derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen umfassen im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:
Zur rechtlichen Absicherung ist eine vollständige und schlüssige Dokumentation erforderlich, mit welcher belegt werden kann, dass das Unternehmen (Betreiber) seinen wesentlichen Verpflichtungen auch tatsächlich nachgekommen ist.
Derartige Nachweise können vor allem bei Unfällen oder Zwischenfällen (Arbeitsunfälle, Industrieunfälle, Umweltschäden, usw.) eine nicht unbedeutende Rolle zur straf- und zivilrechtlichen Absicherung des Unternehmens (Betreibers) und seiner verantwortlichen Führungskräfte spielen.
Bei der Dokumentation ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Pflichten systematisch zu erfassen, zu bewerten und deren Einhaltung stetig zu dokumentieren. Schließlich gibt es unzählige Vorschriften, die Sie zur Dokumentation verpflichten. Ob die Dokumentation auf herkömmlichem Weg und/oder mit Hilfe einer Softwarelösung durchgeführt wird, bleibt grundsätzlich dem Unternehmen (Betreiber) überlassen. Entscheidend ist, dass Sie alle relevanten Pflichten und Dokumente kurzfristig greifbar haben und dass diese auch aktuell gehalten werden.