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07.10.2020 | Öffentliche Verwaltung | ID: 1075195
Sie als Amtsinhaber von Gemeinden und Städten sind als Eigentümer- bzw Betreibervertreter für den Brandschutz in ihrem Wirkungsbereich zuständig und daher auch dafür verantwortlich. Sie haben verschiedenen Verpflichtungen wie Organisations-, Ausbildungs-, Kontroll- oder Prüfaufgaben wahrzunehmen. Sind Sie sich der damit verbundenen verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Haftung bewusst?
Im Verantwortungsbereich der Kommunen liegen Nutzungen mit jeweils verschiedenen den Brandschutz betreffenden Herausforderungen und Pflichten:
Arbeitgeber, in diesem Fall die Gemeinden und Städte, sind zB gemäß nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dazu verpflichtet für die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und daher auch für den Brandschutz zu sorgen.
Der Brandschutz ist eine umfangreiche Querschnittsmaterie, welche in diversen Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, Richtlinien, Normen usw. geregelt ist. Dieser Umstand stellt hohe Herausforderungen an die Verantwortungsträger und erfordert entsprechende Fachkenntnisse
Brandschutzrelevante Vorgaben können sich unter anderem aus nachstehenden Vorgabedokumenten, welche von den Kommunen geeignete Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht fordern, ergeben:
Die rasant wachsende Anzahl der – nicht nur den Brandschutz betreffenden – Vorschriften sowie der behördlichen Auflagen stellen die Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen. Daher delegieren sie erforderliche Brandschutzpflichten und beauftragte Personen bzw Institutionen mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Für manche Betriebe ist aufgrund arbeitnehmerschutzrechtlicher sowie landesrechtlicher Vorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig, welcher für den Betreiber eine beratende und unterstützende Funktion wahrnimmt.
Brandschutzbeauftragte müssen eine mindestens 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen, oder eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung nachweisen können.
Vom Brandschutzbeauftragten sind unter anderen folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der betriebliche Brandschutz grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Betreibers ist. Diesen trifft auch in erster Linie ein eventuell auftretendes Haftungsrisiko. Daher ist es sowohl für den Betreibervertreter als auch für den Brandschutzbeauftragen persönlich wichtig über rechtlich verbindliche Aufgaben und Pflichten im Brandschutz informiert zu sein, um sie rechtskonform umsetzen zu können.
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen setzen, um die rechtlich verbindlichen Schutzziele sicherzustellen. Widrigenfalls kann dies für Sie persönlich zu Haftungsrisiken führen.
Eine nachhaltige Haftungsrisikominimierung für Verantwortungsträger in Gemeinden und Städten ist durch eine effiziente Brandschutzschulung möglich.