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07.10.2020 | Öffentliche Verwaltung | ID: 1075193
„Falsche Entsorgung - Lithium-Batterien verursachen Millionenschäden“, Kronen Zeitung vom 7.11.2018, und „Laxe Sammelmoral bei Lithium-Batterien führt zu Millionenschaden“, derstandard.at vom 26.2.2019. Das sind nur zwei der Schlagzeilen aus jüngster Vergangenheit, die in der Politik und der Abfallwirtschaft die Alarmglocken schrillen ließen und lassen.
Gemeinden und Gemeindeverbände spielen in der österreichischen Abfallwirtschaft eine wichtige Rolle. Durch ihre Nähe zum Bürger und zur Wirtschaft sind sie oftmals der wichtigste Entsorgungspartner und Erstanlaufstelle in vielen abfallwirtschaftlichen Fragestellungen.
Mit dieser Funktion ist auch eine erhebliche Verantwortung der Entscheidungsträger und der Gemeinde(verbands)mitarbeiter verbunden. Vor allem in Zusammenhang mit der Übernahme von Problemstoffen - wie beispielsweise von Altbatterien – sind verschiedenste Regelungen zu beachten, die vor allem der Vermeidung von Unfällen und dadurch verursachter Umweltverschmutzungen dienen sollen.
Neu sind hier insbesondere die Bestimmungen der Abfallbehandlungspflichtenverordnung zu Lagerung, Transport und Behandlung von Lithium-Batterien bzw -Akkus. Diese Batterien können sich zB durch starke Wärmezufuhr, wie durch Sonneneinstrahlung und durch mechanische Beschädigungen, explosionsartig entzünden. Daher ist beim Umgang mit diesen Altbatterien besondere Sorgfalt gefragt, so sind etwa sichtbare, offene Pole mit einem Klebeband abzukleben, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Abgesehen von den Herausforderungen am Wirtschafts- oder Bauhof, der Problemstoffsammelstelle oder dem Mistplatz, haben sich die Gemeinden in der Praxis einer Reihe weiterer Fragen zu stellen und dafür Antworten zu finden: