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03.12.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1238900
Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt in Österreich grundsätzlich 1,00 % und wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen. Ab 01.01.2026 beträgt dieser in Wien künftig jedoch 1,50 %. Damit ist Wien das einzige Bundesland, das diesen Beitrag anhebt.
Beiträge, Umlagen | Gesamt | DG | DN |
Kammerumlage (KU) | 0,50 | – | 0,50 |
Wohnbauförderungsbeitrag (WF) generell
| 1,00 1,50 | 0,50 0,75 | 0,50 0,75 |
Landarbeiterkammerumlage (LK) | 0,75 | – | 0,75 |
Beitrag für betriebliche Vorsorge (BV) | 1,53 | 1,53 | – |
Schlechtwetterentschädigungsbeitrag (SW) | 1,40 | 0,70 | 0,70 |
Insolvenzentgeltsicherungsbeitrag (IE) | 0,10 | 0,10 | – |
Nachtschwerarbeiterbeitrag (NB) | 3,70 | 3,70 | – |
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