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03.10.2023 | Arbeitsrecht | ID: 1146589
Mit 01.01.2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstunden dauerhaft von EUR 86,– auf EUR 120,– angehoben.
Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine befristete Sonderregelung: Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch EUR 200,– steuerfrei.
Von EUR 360,– auf EUR 400,– wird der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für die Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhöht.