Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
19.05.2022 | Arbeitsrecht | ID: 1115332
Nach der Beendigung eines Dienstverhältnisses sind Sie als Arbeitgeber/in verpflichtet, der/dem ausgeschiedenen Mitarbeiter/in auf Verlangen ein Dienstzeugnis auszustellen. Dabei müssen formale und rechtliche Anforderungen erfüllt und folgende Grundsätze beachtet werden:
Beim Verfassen des perfekten Dienstzeugnisses, das sowohl rechtskonform als auch formal korrekt ist, helfen die folgenden vier einfachen Schritte.
Grundsätzlich ist ein Dienstzeugnis immer in der Sprache abzufassen, die am Arbeitsort üblich ist. Eine (zusätzliche) Abfassung in einer Fremdsprache ist keine Verpflichtung, sondern allenfalls eine Gefälligkeit seitens der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers.
Eine/ein Mitarbeiter/in kann ein Zeugnis schon beanstanden, wenn die formalen Anforderungen nicht gegeben sind. Folgende formellen Vorgaben sollten daher eingehalten werden:
Das Dienstzeugnis sollte wie folgt gegliedert werden:
Das Dienstzeugnis hat am Ende die Unterschrift sowie das Ausstellungsdatum und den Ausstellungsort zu enthalten.
Das Dienstzeugnis ist mit einer Originalunterschrift der Ausstellerin/des Ausstellers zu versehen. Oftmals unterschreibt das Dienstzeugnis aber nicht die/der Arbeitgeber/in selbst, sondern eine bevollmächtigte Person, beispielsweise die/der direkte Vorgesetzte oder die Personalleitung
Praxistipp für Arbeitnehmer/innen:
Als Datum ist der Tag der Unterzeichnung anzuführen. Eine gesetzliche Regelung, wonach das Zeugnis ein bestimmtes Datum – etwa den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – zu tragen hätte, besteht nicht. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Datum nicht zu weit vom Ende des Arbeitsverhältnisses entfernt liegt. Denn ist das Dienstzeugnis mit einem wesentlich späteren Zeitpunkt datiert, könnte eine/ein neue/r Arbeitgeber/in annehmen, dass es mit der Erstellung des Zeugnisses Probleme gab oder möglicherweise ein Prozess über dessen Inhalt geführt wurde.