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02.01.2024 | Personalverrechnung | ID: 1153823
Ausgleichstaxe
Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2024:
Anzahl der Arbeitnehmer | Monatliche Ausgleichstaxe 2024 | |
0–24 Arbeitnehmer | keine | |
25–99 Arbeitnehmer | EUR | 320,00 |
100–399 Arbeitnehmer | EUR | 451,00 |
400 und mehr Arbeitnehmer | EUR | 477,00 |
Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.
Praxistipp:
Alle wichtigen Werte für die Personalverrechnung 2024 (SV-Werte, Lohnsteuertarife uvm) finden Sie übersichtlich zusammengestellt in unserem kostenlosen Download.