Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2026
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 5,90 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Hier finden Sie die Werte für 2026.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.01.2026 gilt voraussichtlich folgende Staffelung:
Grenzwert 2026 | Höhe AlV-Beitrag |
bis EUR 2.225,00 | beitragsfrei |
EUR 2.225,01 bis EUR 2.427,00 | 1 % |
EUR 2.427,01 bis EUR 2.630,00 | 2 % |
ab EUR 2.630,01 | 3 % |
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen (jeweils zur Hälfte, 2,95 %).