17.09.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1233000

Bildungskarenz 2026 NEU - Arbeitgeber müssen Bildungskarenz mitfinanzieren!

WEKA (aga)

Die neue Bildungskarenz bringt deutlich strengere Zugangsvoraussetzungen und erstmals verpflichtende Arbeitgeberbeiträge mit sich.

Strengere Regeln für Akademiker

Die neue Bildungskarenz soll künftig vor allem gering Qualifizierten bessere Jobchancen eröffnen. Für Akademiker mit Master- oder Diplomabschluss gelten hingegen strengere Vorgaben: Sie müssen insgesamt vier Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, davon das letzte Jahr ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber.

Beschäftigungsdauer

Eine Bildungskarenz kann künftig erst in Anspruch genommen werden, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten (zuvor 6 Monate) gedauert hat.

Hinweis: Keine Verlängerung der Elternkarenz mehr möglich

Zeiten des Wochengeld- oder Kinderbetreuungsgeldbezugs werden prinzipiell als Beschäftigungszeiten anerkannt. Doch ist zwischen dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld (oder Wochengeld) und dem Antritt einer Bildungskarenz eine mindestens sechsmonatige Erwerbstätigkeit erforderlich. Die bislang häufig genutzte Möglichkeit einer nahtlosen Verlängerung der Elternkarenz durch eine Bildungskarenz entfällt.

Pflicht zur Bildungsberatung bei geringem Einkommen

Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen (2025: EUR 3.225,–; 2026: EUR 3.465,– brutto pro Monat), müssen künftig verpflichtend eine Bildungsberatung in Anspruch nehmen.

Bildungskarenz: Kein Rechtsanspruch

Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr auf die Weiterbildungsbeihilfe. Die Wirksamkeit der Bildungskarenz-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hängt von der tatsächlichen AMS-Zusage ab.

Hinweis:

Selbst bei Zustimmung des Arbeitgebers kann das AMS die Bildungskarenz ablehnen. Aber auch Arbeitgeber sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, einer Bildungskarenz zuzustimmen.

Anträge auf Bildungskarenz

Anträge auf Bildungskarenz können bereits drei Monate vor Beginn der geplanten Bildungskarenz gestellt werden, über die das AMS „ehestmöglich“ entscheiden soll.

Achtung:

Bei der Vereinbarung über die Bildungskarenz sind der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel anzugeben. Dies gilt auch für die Bildungsteilzeit.

Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 20 Wochenstunden umfassen (16 bei Kinderbetreuungspflicht bis zum siebten Lebensjahr).

Bei Studien sind nach jedem Semester 20 ECTS-Punkte nachzuweisen (16 bei Kinderbetreuungspflicht).

Die Erfolgsnachweise unterliegen verstärkten Kontrollen, und es gibt erweiterte Rückforderungsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen.

Höhe der Beihilfe

Die Weiterbildungsbeihilfe wird nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell berechnet und liegt zwischen mindestens EUR 40,40 und höchstens EUR 67,94 pro Tag.

Finanzieller Beitrag der Arbeitgeber zur Bildungskarenz

Erstmals sind auch Arbeitgeber verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zur Bildungskarenz zu leisten: Übersteigt das Bruttogehalt eines Beschäftigten die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2025: EUR 3.225,–; 2026: EUR 3.465,–), müssen Arbeitgeber 15 % der Weiterbildungsbeihilfe selbst tragen. Die Leistung des AMS reduziert sich in diesem Ausmaß.

Hinweis:

Sowohl verpflichtende als auch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse sind einkommensteuerrechtlich wie das Arbeitslosengeld zu behandeln und nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig. Die SV-Beiträge zur verpflichtenden Zuschussleistung werden vom AMS getragen. Die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeiträge für die Weiterbildungsbeihilfe einschließlich der Zuschussleistungen der Arbeitgeber sind analog zur Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes zu berechnen.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/46/fnameorig_1709826.html

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