08.07.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1201692

Außerordentliche Erhöhung der e-card-Gebühr für 2026

WEKA (aga)

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, kommt es zu einer markanten Erhöhung des jährlichen Service-Entgelts für die e-card.

Das Service-Entgelts für die e-card von derzeit EUR 13,80 auf EUR 25,00 angehoben. Dies entspricht nahezu einer Verdoppelung und stellt die signifikanteste Anpassung seit Einführung des Service-Entgelts dar. Die Valorisierung des neuen Betrags erfolgt – wie bisher – mit 1. Jänner jeden Jahres auf Basis der gesetzlichen Aufwertungszahl.

e-card-Gebühr: bisherige Entwicklung im Überblick

Jahr

Service-Entgelt

Fälligkeit

2023

EUR 12,95

15.11.2022

2024

EUR 13,35

15.11.2023

2025

EUR 13,80

15.11.2024

2026

EUR 25,00

15.11.2025

Eine weitere Änderung betrifft die bisher geltende Ausnahme von Pensionisten. Ab dem Beitragsjahr 2027 wird auch diese Personengruppe verpflichtet, die e-card-Gebühr zu entrichten. Die erste Zahlung ist am 15. November 2026 fällig.

Ähnliche Beiträge

  • Unfall mit E-Scooter am Weg ins Büro: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

    Zum Beitrag
  • Lohnkosten reduzieren: E-Firmenauto als Gehaltsumwandlung

    Zum Beitrag
  • Privatnutzung eines arbeitgebereigenen (E-)Firmenfahrrads bzw emissionsfreien Kraftrads

    Zum Beitrag

Produkt-Empfehlungen

Seminar-Empfehlungen

Produkt-Empfehlungen

Seminar-Empfehlungen