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08.07.2025 | Arbeitsrecht | ID: 1201692
Das Service-Entgelts für die e-card von derzeit EUR 13,80 auf EUR 25,00 angehoben. Dies entspricht nahezu einer Verdoppelung und stellt die signifikanteste Anpassung seit Einführung des Service-Entgelts dar. Die Valorisierung des neuen Betrags erfolgt – wie bisher – mit 1. Jänner jeden Jahres auf Basis der gesetzlichen Aufwertungszahl.
Jahr | Service-Entgelt | Fälligkeit |
2023 | EUR 12,95 | 15.11.2022 |
2024 | EUR 13,35 | 15.11.2023 |
2025 | EUR 13,80 | 15.11.2024 |
2026 | EUR 25,00 | 15.11.2025 |
Eine weitere Änderung betrifft die bisher geltende Ausnahme von Pensionisten. Ab dem Beitragsjahr 2027 wird auch diese Personengruppe verpflichtet, die e-card-Gebühr zu entrichten. Die erste Zahlung ist am 15. November 2026 fällig.