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11.02.2026 | Wirtschaftsrecht | ID: 1250080
Das Geldwäschegesetz in Österreich schützt den Finanzmarkt vor illegalen Geldströmen und Terrorismusfinanzierung. Es beinhaltet klare Vorgaben darüber, wie verdächtige Transaktionen erkannt, dokumentiert und gemeldet werden müssen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer vom Geldwäschegesetz betroffen ist, welche Pflichten Unternehmen erfüllen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen vor Strafen schützen.
Das Geldwäschegesetz oder Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) in Österreich ist ein zentrales Regelwerk, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Land zu bekämpfen.
Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, verdächtige Geldflüsse zu erkennen, zu dokumentieren und zu melden. Ziel des Gesetzes ist es, illegale Gelder vom Finanzmarkt fernzuhalten, die Stabilität des Wirtschaftssystems zu sichern und die Transparenz im Finanzwesen zu erhöhen.
Das FM-GwG gilt für:
Ausgenommen vom Gesetz sind Zweigstellen österreichischer Kredit- und Finanzinstitute, die im Ausland tätig sind.
Rechtsgrundlage: § 1 FM-GwG
Ein zentraler Bestandteil des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes ist die Risikoanalyse. Diese findet auf zwei Ebenen statt:
Die nationale Risikoanalyse ist die Grundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich. Sie wird vom Koordinierungsgremium beim Finanzministerium erstellt.
Da sich sowohl die internationale Rechtslage als auch die Risikosituation laufend weiterentwickeln, ist die Risikoanalyse regelmäßig zu aktualisieren.
Rechtsgrundlage: § 3 FM-GwG

Jedes betroffene Unternehmen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes muss eine eigene Risikoanalyse durchführen.
Ziel ist es, die möglichen Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten sowie Maßnahmen abzuleiten, um sie zu verringern.
Unternehmen müssen ihre Risikoanalyse schriftlich festhalten und regelmäßig aktualisieren – mindestens einmal pro Jahr. Auf Anfrage müssen sie ihre Dokumentation der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) elektronisch zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage: § 4 FM-GwG
So erstellen Sie eine Risikoanalyse für Ihr Unternehmen in 5 Schritten
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im FMA-Rundschreiben „Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ vom 23. Februar 2022.
Betroffene Unternehmen des Geldwäschegesetzes in Österreich haben bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kund:innen einzuhalten.
Die Sorgfaltspflichten umfassen:
Rechtsgrundlage: § 6 FM-GwG
Rechtsgrundlage: § 5 FM-GwG
Wenn Firmen den Verdacht haben, dass Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder andere strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Transaktionen oder Vermögenswerten bestehen, müssen sie die Geldwäschemeldestelle über das Portal goAML informieren.
Verdachtsmeldungen sind erforderlich, wenn:
Rechtsgrundlage: § 16 FM-GwG
Betriebe, die ihre Pflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz nicht einhalten, müssen mit Strafen rechnen. Zuständig für die Sanktionen ist die FMA.
Rechtsgrundlage: § 34 FM-GwG
Rechtsgrundlage: § 35 FM-GwG

Nein. Wenn ein Unternehmen den Verdacht hat, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängt, darf diese erst nach Erstattung der Verdachtsmeldung und einer Rückmeldung der Geldwäschemeldestelle durchgeführt werden.
Vereinfachte Sorgfaltspflichten dürfen angewendet werden, wenn die Risikoanalyse des Unternehmens ein geringes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zeigt. Hier kann der Umfang der Kontrollen und Prüfungen reduziert werden, während grundlegende Sorgfaltspflichten wie die Identifikation der Kund:innen weiterhin gelten.
Verstärkte Sorgfaltspflichten sind erforderlich, wenn bei der Risikoanalyse ein erhöhtes Risiko festgestellt wird – etwa bei politisch exponierten Personen oder Kund:innen aus Hochrisikoländern. In diesem Fall müssen zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Geschäftsbeziehung verstärkt zu überwachen.
Betriebe sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umzusetzen. Dazu gehören etwa interne Risikoanalysen, klare Compliance-Richtlinien und Schulungen für Mitarbeitende. Ein internes Kontrollsystem überwacht verdächtige Vorgänge, sorgt für die Einhaltung der Pflichten und hilft, mögliche Strafen zu vermeiden.
Hinweis:
Unsere Fachbeiträge basieren auf sorgfältiger Recherche und Erarbeitung. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.