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11.03.2026 | Bau & Immobilien | ID: 1258719
Die Grundlage für Immobilienbewertungen in Österreich ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz. Es bestimmt, nach welchen Regeln Liegenschaften zu bewerten sind und welche Anforderungen an Gutachten gelten.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, was das Gesetz vorschreibt, welche Bewertungsverfahren es gibt und was es für eine rechtssichere Immobilienbewertung braucht.
Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Wertermittlung von Immobilien in Österreich. Es gilt für die Bewertung von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Überbauten im Sinne des § 435 ABGB sowie von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten.
Konkret legt das Gesetz fest,
Gut zu wissen: Zwingend anzuwenden ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz in gerichtlichen Verfahren und in Verwaltungsverfahren mit sukzessiver gerichtlicher Kompetenz (zB im Enteignungsverfahren).
Das Liegenschaftsbewertungsgesetz schreibt vor, dass Bewertungen nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren durchzuführen sind. Dazu gehören:

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Liegenschaft ermittelt, indem aktuelle Verkaufspreise von ähnlichen Objekten in vergleichbarer Lage verglichen werden. Voraussetzung sind ausreichend verwertbare Vergleichsdaten. In der Regel werden mindestens 3, idealerweise 5 bis 10 Vergleichsobjekte benötigt.
Das Vergleichswertverfahren gilt als die marktgerechteste Methode und eignet sich vor allem für unbebaute Grundstücke oder Reihen- und Doppelhäuser.
Das Ertragswertverfahren ist das Standardverfahren für Renditeobjekte wie Zinshäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien. Im Mittelpunkt steht die Frage, welchen Ertrag die Immobilie erwirtschaften kann.
Dazu wird vom Jahresrohertrag der Bewirtschaftungsaufwand abgezogen. Der so ermittelte Jahresreinertrag wird anschließend mit einem marktüblichen Zinssatz kapitalisiert.
Ziel beim Ertragswertverfahren ist es, Renditeerwartung und Risiko ins Verhältnis zu bringen.
Das Sachwertverfahren berechnet den Wert einer Immobilie anhand des Bodenwerts und Gebäudewerts. Dieses Verfahren kommt vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz – also dort, wo weder Vergleichswerte noch Erträge als Bewertungsgrundlage herangezogen werden können.
Ein Bewertungsgutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz muss die Grundlage für seine Ergebnisse vollständig offenlegen und nachvollziehbar machen. Das Gesetz definiert dafür konkrete Mindestanforderungen (§§ 9–10 LBG).
Die Pflichtbestandteile jedes Gutachtens sind:

Darüber hinaus gelten je nach Methode zusätzliche Anforderungen:
Eine professionelle Immobilienbewertung setzt voraus, dass Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, das richtige Verfahren wählen und ein nachvollziehbares Gutachten erstellen.
Damit Sie das in der Praxis rechtssicher umsetzen, empfehlen wir Ihnen unseren Lehrgang „Expert:in Immobilienbewertung“.
Ihre Vorteile:
Der Verkehrswert einer Liegenschaft ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Dazu gehören etwa die Lage und Verkehrsanbindung, Baujahr und baulicher Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz sowie bestehende Rechte und Lasten. Auch Marktbedingungen wie die regionale Nachfrage oder die Zinsentwicklung spielen eine Rolle.
Die drei im LBG genannten Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – gelten als Standard. Darüber hinaus gibt es jedoch noch andere Bewertungsmethoden, die in der ÖNORM B 1802 geregelt sind:
Nach § 3 Abs 2 LBG sind mehrere Bewertungsverfahren anzuwenden, wenn eine einzelne Methode die wertbestimmenden Umstände einer Liegenschaft nicht vollständig erfassen kann. So kann zum Beispiel das Sachwertverfahren zusätzlich zu den beiden anderen Verfahren eingesetzt werden, um deren Ergebnisse zu validieren.