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Dokument-ID: 1097329
Vor dem Ausscheiden eines Gesellschafters zu klärende Fragen
Aus der Sicht der Gesellschaft
- Gibt es einen schriftlich vereinbarten Gesellschaftsvertrag?
- Wenn kein Gesellschaftsvertrag besteht, welche gesetzlichen Regelungen bestehen für die Auseinandersetzung?
- Besteht noch die Möglichkeit der Änderung des Gesellschaftsvertrages vor dem Ausscheiden des Gesellschafters?
- Aus welchem Grund scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus (maßgeblich für den Zeitpunkt der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens)?
- Wer ist Schuldner des Auseinandersetzungsguthabens?
- Wie hoch ist das geschätzte Auseinandersetzungsguthaben?
- Wurde die Auszahlung des Guthabens im Gesellschaftsvertrag begrenzt?
- Verfügt die Gesellschaft über ausreichende liquide Mittel zur Bezahlung des Auseinandersetzungsguthabens?
- Sind Maßnahmen der verbleibenden Gesellschafter notwendig, um die nötige Liquidität der Gesellschaft zu schaffen?
- Muss/Soll die Gesellschaft Rücklagen bilden, um das Auseinandersetzungsguthaben zu bezahlen?
- Ermittelt die Gesellschaft den Unternehmensgewinn als Einnahme/Ausgaben-Rechner oder mittels doppelter Buchhaltung?
- Wie war der bisherige Unternehmenserfolg?
- Wie lange besteht die Gesellschaft bereits? Sind die Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen bzw die Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei Jahre vorhanden?
- Wie wird der künftige Unternehmenserfolg sein?
- Wie ist die Auftragslage des Unternehmens?
- Welche Ausgaben der Gesellschaft sind in Zukunft geplant?
- Für welche Aufgaben ist der ausscheidende Gesellschafter verantwortlich?
- Muss die Gesellschaft Maßnahmen setzen, um den Wegfall des Aufgabenbereichs des ausscheidenden Gesellschafters auszugleichen?
- Hat die Gesellschaft Schulden?
- Hat der ausscheidende Gesellschafter dem Unternehmen Sachen oder Rechte zur Nutzung überlassen? Hat er Anspruch auf Rückstellung dieser Sachen oder Rechte?
- Haftet der ausscheidende Gesellschafter mit Sicherheiten für Unternehmensverbindlichkeiten? Ist er von Unternehmensschulden freizustellen?
- Besteht Einigkeit über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens?
- Muss/Soll ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung des Unternehmens beauftragt werden?
- Nach welcher Methode muss die Unternehmensbewertung erfolgen?
- Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für die Unternehmensbewertung?
- Wer bestimmt den die Unternehmensbewertung durchführenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?
- Wer trägt die Kosten der Unternehmensbewertung?
- Wird das Unternehmenswertgutachten von allen Gesellschaftern anerkannt?
- Wann ist das Auseinandersetzungsguthaben fällig? Wie ist es auszubezahlen?
- Bestehen Ratenvereinbarungen und Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung?
- Wurde die Auszahlung des Guthabens im Gesellschaftsvertrag begrenzt?
- Welche Kosten, Steuern und Abgaben fallen bei der Auseinandersetzung an?
- Welche Folgen hat die Auseinandersetzung aus steuerlicher Sicht? Ist die Bezahlung des Auseinandersetzungsguthabens für die Gesellschaft Betriebsausgabe?
- Muss das Ausscheiden eines Gesellschafters beim Firmenbuch bekannt gegeben werden?
- Müssen sonstige Meldungen an Behörden wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters erstattet werden?
- Muss ein neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden?