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Dokument-ID: 790803
Besteuerung im Rahmen der Umwandlung
Bei der Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine offene Gesellschaft kommen die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) nach einigen in der Lehre vertretenen Ansichten nicht zur Anwendung, dessen Bestimmungen Begünstigungen in der Besteuerung vorsehen. Die Finanzverwaltung geht hingegen davon aus (so nach Rz 1299 der Umgründungssteuerrichtlinien), dass das UmgrStG anzuwenden ist.