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Als Brandschutzverantwortlicher müssen Sie immer wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen durchführen. Und aus eigener Erfahrung wissen Sie, dass die Erstellung geeigneter, rechtlich wasserdichter Unterlagen sehr zeitaufwändig ist.
Zudem ändern sich die Brandschutz-Vorschriften laufend. So tritt zB die neue Flüssiggas-Verordnung am 1. Juli in Kraft und das müssen Sie selbstverständlich auch bei Ihren Unterweisungen berücksichtigen.
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