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Mag. Markus Tischitz ist Präsident am Institut für Angewandte Rechtswissenschaften. Im Rahmen seiner Publikationstätigkeit widmet sich der Autor vorwiegend rechtlichen Implikationen der Digitalisierung der Arbeitswelt, grundrechtsdogmatischen Fragestellungen sowie dem Arbeitnehmerdatenschutz. Überdies publiziert der Autor zu datenschutzrechtlichen und kommunalrechtlichen Problemfeldern.
Ausgewählte Publikationen des Autors:
EGMR: Zur Unzulässigkeit einer unangekündigten Überwachung des Inhalts der Kommunikation eines Arbeitnehmers nach Art 8 EMRK, jusIT 2017/81; E-Mail-Überwachung und Privatnutzungsverbote am Arbeitsplatz im Lichte von Art 8 EMRK (gem mit Herler), jusIT 2018/1; Betriebliche Videoüberwachung zwischen Betriebsverfassung und Datenschutz. Zugleich eine Besprechung von VwGH 23. 10. 2017, Ro 2016/04/0051 (gem mit Löschnigg), jusIT 2018, 153; EGMR zur Durchsuchung von Dateien am Arbeitnehmer-PC durch den AG, JusIT 2018, 133; Rezension zu Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo, Betriebsverfassungsgesetz - Basiskommentar mit Wahlordnung (2019), DRdA-infas, 2019, 175; Rezension zu Wedde (Hrsg), Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung (2019), DRdA-infas 2021, 71; BAG: Crowdworker können Arbeitnehmer sein, jusIT 2021, 74; Crowdworker als Arbeitnehmer? - Zum aktuellen Meinungsstand in Österreich und Deutschland aus Anlass der Entscheidung BAG 1. 12. 2020, 9 AZR 102/20, jusIT 2021, 53; Was bringt das geplante Informationsfreiheitsgesetz? Ein erster kritischer Blick auf den aktuellen Begutachtungsentwurf, RFG 2021, 77; Quo vadis, Verbandsrecht? Zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung von freiwilligen Mehrzweck- und Mischverbänden, RFG 2022, 185; Videoüberwachung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung in WEKA (Hrsg), Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten für Gemeinden (Lfg. Jänner 2022) Register 3, Kap 6 (Losebl); Ausgewählte Probleme der Behördenauskunft und Information im Gemeinderecht (gem mit Kres/Perner) in WEKA (Hrsg), Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten für Gemeinden (Lfg. September 2022) Register 2, Kap 4, 4.3 (Losebl).
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