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Sobald bei Bauprojekten Fragen auftreten, Entscheidungen getroffen oder Beweise verlangt werden, wird auf die schriftliche und bildliche Dokumentation zurückgegriffen. Nicht umsonst regelt die ÖNORM B 2110 unter Punkt 6.2.7 eine grundsätzliche Dokumentationspflicht aller Vertragspartner.
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Rechtssicheres und haftungsfreies Arbeiten in der HKLS-Branche!
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