Data Act mit 12. September 2025 verbindlich!
Mit 12. September 2025 wird der Data Act anwendbar. Dieser sorgt für komplexe regulatorische Vorgaben, indem er Anbieter vieler Produkte und Dienstleistungen dazu verpflichtet, ihren Nutzern umfangreiche Daten bereitzustellen.
WICHTIG: Die DSGVO gilt parallel zum Data Act und genießt im Kollisionsfall Anwendungsvorrang.
Damit Sie alle Anforderungen des Data Act sowie das Zusammenspiel mit der DSGVO – insbesondere hinsichtlich der Datenzugangsrechte – praxisnah und zeitsparend in Ihren Unterweisungen vermitteln, erhalten Sie einsatzfertige Schulungs-Unterlagen sowie vertiefende Erläuterungen in der top-aktuellen Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
Ihre Vorteile:
- Sie verstehen alle Neuerungen und Pflichten des Data Act sowie das Zusammenspiel mit der DSGVO.
- Sie erhalten über 100 professionell ausgearbeitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
- Sie sind auf jeden Schulungsanlass vorbereitet: Vom Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten über die Nutzung von KI-Anwendungen bis hin zur Umsetzung der Anforderungen der NIS-2-Cybersicherheits-Richtlinie.



Data Act mit 12. September 2025 verbindlich!
Mit 12. September 2025 wird der Data Act anwendbar. Dieser sorgt für komplexe regulatorische Vorgaben, indem er Anbieter vieler Produkte und Dienstleistungen dazu verpflichtet, ihren Nutzern umfangreiche Daten bereitzustellen.
WICHTIG: Die DSGVO gilt parallel zum Data Act und genießt im Kollisionsfall Anwendungsvorrang.
Damit Sie alle Anforderungen des Data Act sowie das Zusammenspiel mit der DSGVO – insbesondere hinsichtlich der Datenzugangsrechte – praxisnah und zeitsparend in Ihren Unterweisungen vermitteln, erhalten Sie einsatzfertige Schulungs-Unterlagen sowie vertiefende Erläuterungen in der top-aktuellen Arbeitshilfe „Unterweisungs-Vorlagen Datenschutz“.
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- Sie erhalten über 100 professionell ausgearbeitete Schulungen für sämtliche Aufgabenbereiche und Abteilungen im Unternehmen.
- Sie sind auf jeden Schulungsanlass vorbereitet: Vom Umgang mit Mitarbeiter-, Bewerber- und Kundendaten über die Nutzung von KI-Anwendungen bis hin zur Umsetzung der Anforderungen der NIS-2-Cybersicherheits-Richtlinie.


