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NIS-2-Richtlinie und NISG 2026
Ab 1. Oktober 2026 verpflichtet Sie das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG 2026) zu strengen Cybersicherheits-Maßnahmen:
Als Geschäftsleitung eines als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestuften Unternehmens treffen Sie neue gesetzlich festgeschriebene Governance-Pflichten. Kommen Sie Ihrer Verantwortung nicht oder unzureichend nach, haftet Ihr Unternehmen mit bis zu 10 Mio Euro oder 2 % des Gesamtjahresumsatzes und kann Sie persönlich in Regress nehmen!
Bis zum 1. Oktober 2026 müssen Sie Ihr Risikomanagementverfahren etablieren, denn ab diesem Tag gelten die neuen Verpflichtungen bei Cybersicherheitsvorfällen! Dabei unterstützen wir Sie jetzt mit rechtlichem Fachwissen und praxisnahen Anleitungen im neuen „Praxishandbuch Cybersicherheit".
Ihre Vorteile: