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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Sozialwidrige Kündigung
Sozial ungerechtfertigt und somit sozialwidrig ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303805 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Aussetzungsvereinbarung – Kündigung auf Zeit
Bei der Kündigung „auf Zeit“ handelt es sich um eine normale Kündigung, welche aber mit einer Wiedereinstellungszusage oder einem Wiedereinstellungsvertrag verbunden ist.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259120 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse
Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519 -
Kündigung im Krankenstand
Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555 -
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein Arbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn es von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet daher mit dem Ablauf der Zeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257518 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
„Kündigung“ eines Lehrverhältnisses – Ausbildungsübertritt
Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen (befristeter Arbeitsvertrag) und kann nicht gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248993 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Gehaltsreduktion bei Änderungskündigungen
Unter einer Änderungskündigung wird eine Kündigung verstanden, die im Regelfall ausgesprochen wird, damit sich der oder die Arbeitnehmer:in mit einer meist verschlechternden Änderung des Arbeitsvertrages einverstanden erklärt.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128070 -
Kündigung von Hausgehilfen/innen und Hausangestellten
Besondere Kündigungsbestimmungen für Hausgehilf/innen und Hausangestellte sowie Sonderregelungen zum Mutterschutz für Hausgehilfinnen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257602 -
Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt
Ein besonderes Verhalten des Arbeitnehmers, das die betrieblichen Interessen nachteilig berührt, berechtigen einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247885 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Geltungsdauer einer Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner den Beginn der Geltungsdauer festlegen.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773009 -
Der Wahlvorstand
Der Wahlvorstand wird von der Betriebsversammlung, die grundsätzlich vom BR einzuberufen ist, gewählt. Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904694 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Postensuchtage
Bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ist Dienstnehmern auf deren Verlangen während der Kündigungsfrist mindestens ein Fünftel der Arbeitszeit unter der Woche freizugeben, sodass für sie die Möglichkeit besteht, einen neuen Posten zu finden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 551437
