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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Beendigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Es ist zulässig, eine Homeoffice-Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1164207 -
Vereinbarung einer Befristung
Hier finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Befristung.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987479 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Entsendevereinbarung
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Entsendevereinbarung und Ruhensvereinbarung.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987466 -
Überstundenarbeit
Wird die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Überstunden. Pro Woche dürfen max fünf Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253668 -
Probearbeitsverhältnis
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer Probezeit.Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987515 -
Anwendung eines Kollektivvertrags
Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt grundsätzlich davon ab, welchem Arbeitgeberverband der Arbeitgeber angehört.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987458 -
Verweis auf Kollektivvertrag
Musterbeispiele für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Verweis auf einen konkreten geltenden (anwendbaren) Kollektivvertrag.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987456 -
Vereinbarung einer auflösenden Bedingung
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Vereinbarung einer auflösenden BedingungSeverin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987481 -
Vertragsparteien
Musterbeispiele für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Aktualisierungsklausel bezüglich der Änderung des Wohnsitzes des Arbeitnehmers.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987445 -
Bonuszahlungen
Allgemeines, Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps zum Entgelt: Bonuszahlungen und deren Gestaltungsmöglichkeiten.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987597 -
Geltungsbereich des AZG
Der Geltungsbereich des AZG umfasst Dienstverhältnisse volljähriger Arbeitnehmer (Lehrlinge). Hier erfahren Sie, welche Ausnahmen gem § 1 Abs 2 AZG bestehen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896102 -
Alkohol am Arbeitsplatz
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Alkohol am Arbeitsplatz, ua mit Sonderregeln für die Baubranche.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987629 -
Arbeitspflicht und Tätigkeitsbereich
Musterbeispiele und Rechtsgrundlagen für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Arbeitspflicht und Tätigkeitsbereich (mit Praxistipps).Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987462 -
Verpflichtung zu Dienstreisen
Musterbeispiele und Rechtsgrundlagen für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Verpflichtung zu Dienstreisen.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987464 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163 -
Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit
Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218 -
Überstundenpauschale
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179 -
Überstundenvergütung und Überstundenpauschale
Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610