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Ihre Suche nach Kündigungsentschädigung lieferte 17 Ergebnisse.
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Kündigungsentschädigung
Zur Berechnung der Ansprüche des Arbeitnehmers ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie lange das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Beendigung weiterbestanden hätte.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128069 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1237941 -
Urlaubsersatzleistung
Gem § 10 Urlaubsgesetz gebührt einem Arbeitnehmer eine Urlaubsersatzleistung, wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Verbrauch des Urlaubs gekommen ist.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128071 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen
Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Einmalzahlung des Dienstgebers bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu verstehen. Es handelt sich dabei um über gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023559 -
Vergleichszahlungen
Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153 -
Privatnutzung (E-)Firmenwagen
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann ist ein monatlicher Sachbezug anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128035 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
e-card
Der Dienstgeber hat jeweils am 15. November für die bei ihm in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen und deren Angehörige ein Service-Entgelt für die e-card einzuheben.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260475 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Private Dienstverhinderungen
Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051015 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Teilzeitarbeit – Lohnsteuer, Sozialversicherung
Wie Teilzeitarbeit sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerrechtlich zu handhaben ist, auch hinsichtlich der Meldung bei der Gebietskrankenkasse, erfahren Sie hier.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896531 -
Privatnutzung des Firmenwagens
Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann ist ein monatlicher Sachbezug anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023241 -
Sozialplan – Grundlagen
Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung dieser Folgen durch einen Sozialplan geregelt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241293