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Abrechnung bei Gleitzeitmodellen
Was ist bei Gleitzeitmodellen mit Zeitguthaben umzugehen? Wann liegen Überstunden vor? Diese Fragen werden in diesem Fachbeitrag anhand von Beispielen beantwortet.Magdalena Ferner - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896421 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Was gilt als Arbeitszeit? Beispiele aus der betrieblichen Praxis
Unter Arbeitszeit ist grundsätzlich jene Zeit zu verstehen, zu der sich der Arbeitnehmer im Verfügungsbereich des Arbeitgebers befindet, dessen Weisungen unterliegt oder kurz gesagt: „ruf- oder arbeitsbereit“ ist.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896243 -
Nachtschwerarbeit
Begriffsbestimungen von Nachtarbeit, Nachtarbeitnehmern sowie Nachtschwerarbeit stehen im Zentrum dieses Beitrags.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896237 -
Ruhepausen
Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216 -
Feiertagsruhe
An Feiertagen besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Diesem Beitrag ist unter anderem auch eine Aufstellung der österreichischen Feiertage zu entnehmen.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896220 -
Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit
Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218 -
Widerruf einer Mehr-/Überstundenpauschale
Dieses Muster soll ein Formulierungsvorschlag für einen einseitigen Widerruf einer Überstundenpauschale durch den Dienstgeber darstellen.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1128267 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Dieser Fachbeitrag erörtert die nach § 4b Abs 3 AZG in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend zu regelnden Umstände.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896195 -
Arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen
Eine Gleitzeitvereinbarung ermöglicht eine Ausweitung der Grenzen der Normalarbeitszeit. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Näheres.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896193 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Gleitzeit
Mittels Gleitzeit kann innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit durch den Arbeitnehmer selbst bestimmt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896187 -
Verfall und Verjährung
Die allgemeine Verjährungsfrist wird in Kollektivverträgen häufig durch Verfallsklauseln verkürzt. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass eine extrem kurze Verfallsfrist sittenwidrig ist.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896185 -
Beweislast für Überstundenansprüche
Der Arbeitnehmer muss die Erbringung von Überstunden belegen. Ausnahmsweise kann die Beweislast jedoch auch den Arbeitgeber treffen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896183 -
Umwandlung des Anspruchs auf Zeitguthaben wieder in Geld
Dieser Fachbeitrag behandelt die zwei Fälle, in denen eine Umwandlung des Zeitausgleiches in Abgeltung in Geld gesetzlich vorgesehen ist.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896180 -
Abbau von Zeitguthaben
Wird der Verbrauch von Überstundenzeitausgleich nicht im Vorhinein vereinbart oder im Anlassfall einvernehmlich festgelegt, so gilt subsidiär § 19f Abs 2 und 3 AZG.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896178 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitausgleich
Grundsätzlich gebührt ein Überstundenzuschlag von 50 % des Normallohns, in den meisten Kollektivverträgen sind jedoch für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden höhere Zuschläge vorgesehen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896175 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163 -
Überstunden – § 6 AZG
Bei Überstunden handelt es sich um jene Arbeitsstunden, die nicht Normalarbeitszeit oder Mehrarbeit bei kollektivvertraglich verkürzter Normalarbeitszeit oder Teilzeit sind.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896161 -
Überstundenarbeit
Für die Ermittlung der Überstunden müssen die Normalarbeitszeitregeln sowie die konkrete Normalarbeitszeitverteilung bekannt sein.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896159 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Höchstgrenzen der Arbeitszeit (§ 9 AZG)
Sowohl für einen Einzeltag als auch für eine Einzelwoche bestehen im AZG zu beachtende Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896151
