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Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 21 Ergebnisse.
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Sozialplan (Outplacement, Dienstfreistellung etc)
In diesem Beitrag finden Sie ein Muster für eine Betriebsvereinbarung über die Erstellung eines Sozialplanes mit Outplacement, Dienstfreistellung etc.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1140625 -
Sozialplan (Zuzahlungen)
In diesem Beitrag finden Sie ein Muster für eine Betriebsvereinbarung über die Erstellung eines Sozialplanes mit Zuzahlungen.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1140626 -
Sozialplan
Hier findet sich ein Muster für einen Sozialplan gemäß Bestimmungen der §§ 97 und 109 ArbVG zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile und sozialen Härten, die Arbeitnehmer:innen durch die geplante Einstellung des Geschäftsbetriebes erleiden.WEKA (red) - Sophie Rendl | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1095929 -
Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon
Die Privatnutzung von Internet, E-Mail-Zugang und Telefon am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Diese kann durch Betriebsvereinbarung, Vereinbarung im Dienstvertrag oder ausdrückliche Weisung eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252887 -
Gehaltsreduktion bei Änderungskündigungen
Unter einer Änderungskündigung wird eine Kündigung verstanden, die im Regelfall ausgesprochen wird, damit sich der oder die Arbeitnehmer:in mit einer meist verschlechternden Änderung des Arbeitsvertrages einverstanden erklärt.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128070 -
Entlassung – Verstoß gegen das Rauchverbot
Muster eines Entlassungsschreibens: Vorzeitige Entlassung wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot in der Nähe leicht entflammbarer Stoffe.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970335 -
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrates; erst die aufgrund eines solchen Verfahrens ausgesprochene Sanktion ist eine „Disziplinarmaßnahme“ iSd § 102 ArbVG.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 649465 -
Änderungskündigung – Beschäftigungsgruppenumstufung
Muster einer auflösend bedingten Änderungskündigung. Der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus, erklärt aber gleichzeitig, dass die Kündigung rechtsunwirksam wird, wenn der Arbeitnehmer dem mit der Kündigung gemachten Änderungsanbot zustimmt.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796279 -
Sozialplan – Grundlagen
Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung dieser Folgen durch einen Sozialplan geregelt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241293 -
Berechnung der Abfertigung Alt
Das Ausmaß der Abfertigung richtet sich nach dem für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Bei wöchentlicher Auszahlung ist dieses Entgelt auf einen Monatslohn umzurechnen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023467 -
Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse
Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519 -
Kündigung im Krankenstand
Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Postensuchtage
Bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ist Dienstnehmern auf deren Verlangen während der Kündigungsfrist mindestens ein Fünftel der Arbeitszeit unter der Woche freizugeben, sodass für sie die Möglichkeit besteht, einen neuen Posten zu finden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 551437 -
Abfertigung (Neu)
Die Abfertigung neu gebührt unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat jedes Monat 1,53 % des monatlichen Entgelts als BV-Beiträge einzuzahlen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257349 -
Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich
Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731 -
Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (Angestellte)
Durch das Setzen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen kann der Angestellte den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit begründen. Erfahren Sie hier, welche Verhaltensweisen unter diesen Begriff fallen.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258069 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Abgabenrechtliche Behandlung von Abfertigungszahlungen
Die Lohnsteuer ist bei Abfertigungszahlungen entweder nach der Vervielfachermethode oder nach der Steuersatzmethode zu ermitteln. Bei der Berechnung ist zwingend jene Methode zu wählen, die für den Arbeitnehmer das günstigere Ergebnis bringt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242486