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Ihre Suche nach kündigung lieferte 45 Ergebnisse.
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Anfechtung von Kündigungen
Das nachfolgende Schriftsatzmuster behandelt eine Anfechtung einer Kündigung, wie es in der Praxis sehr häufig geschieht.Magdalena Ferner | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1183854 -
Kündigung – Rücknahme
Dieses Muster dient als Vorlage für eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Rücknahme einer Kündigung und Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970372 -
Kündigung – Dienstfreistellung
Das Muster einer Dienstfreistellung im Rahmen der Kündigung eines Mitarbeiters unter Verwendung von Resturlaubstagen mit anschließender Freistellung bis zum Ende des Dienstverhältnisses.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970368 -
Kündigung – Stellungnahme des Betriebsrates
Dieses Muster dient als Vorlage eines Schreibens des Betriebsrates bezugnehmend auf eine beabsichtigte Kündigung eines Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970373 -
Kündigung – Verständigung des Betriebsrates
Gemäß § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden zu verständigen. Hier eine Mustervorlage für eine solche Verständigung.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970376 -
Kündigung durch den Dienstgeber
Musterschreiben zur Kündigung eines Dienstnehmers mit ausführlichen Anmerkungen zu Kündigungstermin und Kündigungsfrist sowie mit Praxisbeispielen zu terminwidrigen Kündigungen.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780631 -
Sozialwidrige Kündigung
Sozial ungerechtfertigt und somit sozialwidrig ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303805 -
Kündigung – Dienstnehmerkündigung
Angestellte können das Dienstverhältnis zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Der Zugang der Kündigungserklärung hat spätestens am Letzten des Vormonats zu erfolgen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 904527 -
Kündigung – außergerichtlicher Vergleich
Muster dient als Vorlage für einen außergerichtlichen Vergleich über Ansprüche nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970344 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Kündigung Dienstgeber – Verbrauch Resturlaub
Dieses Muster beinhaltet neben der Kündigung eines Dienstverhältnisses das Angebot, den nicht verbrauchten Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist nach vorheriger Anmeldung zu konsumieren.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796380 -
Aussetzungsvereinbarung – Kündigung auf Zeit
Bei der Kündigung „auf Zeit“ handelt es sich um eine normale Kündigung, welche aber mit einer Wiedereinstellungszusage oder einem Wiedereinstellungsvertrag verbunden ist.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259120 -
Kündigung Dienstgeber – mit Übernahmebestätigung
Dienstgeberkündigung mit Übernahmebetätigung des Dienstnehmers bzw der Feststellung des Dienstgebers, dass der Dienstnehmer sich geweigert, hat die Übernahmebestätigung zu unterfertigen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 904528 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse
Betriebliche Erfordernisse, die einen Arbeitgeber zur Kündigung trotz Sozialwidrigkeit berechtigen, sind zB mangelnde Aufträge, Rückgang des Absatzes, Notwendigkeit von Rationalisierungsmaßnahmen oder Kreditschwierigkeiten.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247519 -
Kündigung im Krankenstand
Erkrankt der Arbeitnehmer erst nach Zugang der Kündigungserklärung, enden sowohl das Arbeitsverhältnis als auch der Entgeltanspruch mit dem Ende der Kündigungsfrist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251555 -
Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen
Ein Arbeitsverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn es von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangen wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet daher mit dem Ablauf der Zeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257518 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
„Kündigung“ eines Lehrverhältnisses – Ausbildungsübertritt
Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen (befristeter Arbeitsvertrag) und kann nicht gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248993 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777
