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Scheckgesetz 1955 (ScheckG 1955)
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                ERSTER ABSCHNITT
 Ausstellung und Form des Schecks
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                ZWEITER ABSCHNITT
 Übertragung
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                DRITTER ABSCHNITT
 Scheckbürgschaft
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                VIERTER ABSCHNITT
 Vorlegung und Zahlung
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                FÜNFTER ABSCHNITT
 Verrechnungsscheck
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                SECHSTER ABSCHNITT
 Rückgriff mangels Zahlung
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                SIEBENTER ABSCHNITT
 Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
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                ACHTER ABSCHNITT
 Änderungen
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                NEUNTER ABSCHNITT
 Verjährung
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                ZEHNTER ABSCHNITT
 Allgemeine Vorschriften
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                ELFTER ABSCHNITT
 Ergänzende Vorschriften
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                ZWÖLFTER ABSCHNITT
 Geltungsbereich der Gesetze
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                DREIZEHNTER ABSCHNITT
 Strafbestimmung
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                VIERZEHNTER ABSCHNITT
 Schlußbestimmungen
- Artikel XXXI
- Artikel XL
- Artikel XLI
- Artikel 96