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Dokument-ID: 159470

Vorschrift

Scheckgesetz 1955 (ScheckG 1955)

Inhaltsverzeichnis

VIERZEHNTER ABSCHNITT
Schlußbestimmungen

Artikel 68

idF BGBl. Nr. 50/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1955

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf das Scheckgesetz verwiesen ist, treten an dessen Stelle die entsprechenden Vorschriften des Scheckgesetzes 1955.