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Erklärung der Betriebsübertragung

Die Bestimmung des § 4 NeuFöG ist auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 für Betriebsübertragungen ab 01.01.2013 zu erfolgen.