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Eintragungstatbestände
Praxisnahe Ausführungen zu allgemeinen, besonderen und zusätzlichen Eintragungen.
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                                                Firmenbuch: Einzutragende Rechtsträger (Übersicht)Im Firmenbuchgesetz (FBG) sowie im Unternehmensgesetzbuch (UGB) wird geregelt, welche Rechtsformen in das Firmenbuch einzutragen sind. Eine taxative Aufzählung gibt Aufschluss darüber.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250129
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                                                Allgemeine Eintragungen§ 3 FBG legt fest, welche Firmenbucheintragungen bei sämtlichen Rechtsformen bzw Rechträgern veranlasst werden müssen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 455857
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                                                Firmenbucheintragungen bei GmbHNeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen, gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen. Der § 5 FBG (Firmenbuchgesetz) regelt unter anderem die besonderen Eintragungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 391374
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                                                Firmenbucheintragungen bei AGNeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen (§§ 4-9 FBG). Der § 5 FBG (Firmenbuchgesetz) regelt unter anderem die besonderen Eintragungen bei Aktiengesellschaften.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 391375
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                                                Firmenbucheintragungen bei OG und KGNeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen, gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen. Der § 4 FBG (Firmenbuchgesetz) regelt unter anderem die besonderen Eintragungen bei Personengesellschaften.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 391379
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                                                Firmenbucheintragungen bei SENeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen, gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen. Für die Societas Europaea gelten dieselben Regelungen wie für die AG in § 5 FBG, sowie zusätzlich die Eintragungen des § 5a FBG.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 391381
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                                                Firmenbucheintragungen bei EinzelunternehmernNeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen, gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen. Der § 4 FBG (Firmenbuchgesetz) regelt unter anderem die besonderen Eintragungen bei Einzelunternehmern.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 392148
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                                                Firmenbucheintragungen bei GenossenschaftenNeben den allgemeinen Firmenbucheintragungen, gibt es besondere Eintragungstatbestände für die jeweiligen Rechtsformen. Der § 6 FBG (Firmenbuchgesetz) regelt unter anderem die besonderen Eintragungen bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 391373
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                                                Zusätzliche EintragungenLaut Rechtsprechung des OGH sind nur solche Eintragungen vorzunehmen, die im Firmenbuchgesetz ausdrücklich genannt sind. In der Firmenbuchpraxis haben sich jedoch Eintragungstatbestände entwickelt, die im FBG nicht ausdrücklich geregelt sind.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242815
 
    