Über 800 Verträge und Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
                        
» Mehr Infos zum Portal Gesellschaftsrecht
                    
- Themen
- Rechtsformwahl
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- Flexible Kapitalgesellschaft
- Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co KG
- Stille Gesellschaft
- GesbR
- Societas Europaea
- Privatstiftung, Verein, Genossenschaft
- Einzelunternehmen
- Insolvenz- und Sanierungsverfahren
- Umgründung
- NeuFöG / WiEReG
- Firmenbuchverfahren
- IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen
- Gratis zur Ansicht
- 
                       Demo-Dokumente
                        
- Kategorien
- 
                       Vorschriften
                        
- 
                       Judikatur
                        
- 
                       Muster
                        
- 
                       Tools
                        
Societas Europaea
Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist supranationale Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
- 
                        
                                                Gründung SEEine SE kann gegründet werden durch - Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
- Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
- Umwandlung einer nationalen AG
- Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
 
- 
                        
                                                Laufender Betrieb SETrotz ihrer Ähnlichkeit zur Aktiengesellschaft ist die SE anders organisiert als rein österreichische Kapitalgesellschaften. Ihre Eigenschaft als supranationale Rechtsform macht sich in gesonderten Regelungen zur Sitzverlegung bemerkbar. 
- 
                        
                                                Beendigung SEFür die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend. 
 
    