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Betriebsübertragung: Begriff und Zeitpunkt
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                                                Betriebliche StrukturAuf die Größe des übertragenen (Teil-)Betriebes kommt es für die Anwendung der Begünstigungen des NeuFöG nicht an.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283946
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                                                Wesentliche BetriebsgrundlagenDie wesentlichen Betriebsgrundlagen stellen daher eine potenzielle Fortführungsmöglichkeit in objektiver Hinsicht aus dem Blickwinkel des Erwerbers dar.Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283949
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                                                BetriebsinhaberDer Betriebsinhaber wird im NeuFÖG für die Betriebsübertragung gleich definiert wie für die Neugründung.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 497605
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                                                Änderung der RechtsformWird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor.Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283963
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                                                Wechsel in der Person des BetriebsinhabersEin Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt ua dann vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werdenMichael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 283987
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                                                BetriebsverpachtungFür die Inanspruchnahme der Begünstigungen (durch den Pächter) ist es nicht entscheidend, ob die Verpachtung als Betriebsaufgabe iSd EStG zu beurteilen ist.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284043
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                                                Umgründung iSd UmgründungssteuergesetzNach dem UmgrStG zulässige rückwirkende Änderungen des übertragenen Vermögens (zB § 16 Abs 5 UmgrStG) stehen den Begünstigungen des NeuFöG nicht entgegen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284089
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                                                Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs 2 Z 1 NeuFöG)Im Zweifel ist dies jener Zeitpunkt, der vertragsgemäß als tatsächlicher Übergabezeitpunkt vereinbart wurde (Verfügungsgeschäft).Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284093
 
    