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Dokument-ID: 1048000

Vorschrift

Scheckgesetz 1955 (ScheckG 1955)

Inhaltsverzeichnis

Artikel XL
Justizverwaltungsmaßnahmen

idF BGBl. Nr. 343/1989 | Datum des Inkrafttretens 01.08.1989

(zu Art. 67, BGBl. Nr. 50/1955)

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. August 1989 in Wirksamkeit gesetzt werden.