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Dokument-ID: 159463

Vorschrift

Scheckgesetz 1955 (ScheckG 1955)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 63

idF BGBl. Nr. 50/1955 | Datum des Inkrafttretens 01.05.1955

Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet die Erklärungen unterschrieben worden sind.