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Neu Dokument-ID: 1278675

Alexandra Cervinka | Muster | Checkliste

1.2.6 Anspruch auf Familienbeihilfe

Anspruchsberechtigung (Person)

  • Gesetzliche Regelung § 2 FLAG
  • Hat die anspruchsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich?
  • Hat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet (engere persönliche und wirtschaftliche Beziehungen)?
  • Gehört das Kind zum Haushalt der antragstellenden Person?
  • Falls kein gemeinsamer Haushalt: Trägt die Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend?
  • Ist sichergestellt, dass nur eine Person für dasselbe Kind Familienbeihilfe bezieht (ein Kind kann nur einem Haushalt angehören)?

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