© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1172413

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

1.2.2 Checkliste EV nach § 382c EO

  • § 382c EO betrifft den Allgemeinen Schutz vor Gewalt.

Voraussetzungen

  • Das (Bezirks)Gericht hat
  • einer Person,
  • die einer anderen Person
  • durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten
  • das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht,
  • auf deren Antrag
  • 1. den Aufenthalt an bestimmt zu bezeichnenden Orten zu verbieten,
  • 2. aufzutragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller zu vermeiden und
  • 3. zu verbieten, sich dem Antragsteller oder bestimmt zu bezeichnenden Orten in einem bestimmten Umkreis anzunähern,
  • soweit dem nicht schwerwiegende Interessen des Antragsgegners zuwiderlaufen.
  • Zwischen der EV nach § 382b EO und § 382c EO besteht ein Wahlrecht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Ehe- und Familienrecht in unserem Shop! Zum Shop