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11.08.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1277338

Arbeitsschutz in risikogeneigten Betrieben

FORUM Media (mha)

Von risikogeneigten Betrieben spricht man, wenn das Gesundheits- und Unfallrisiko in Unternehmen überdurchschnittlich hoch ist. Dies wird durch den Unternehmensgegenstand verursacht, unklare oder nicht gelebte Strukturen kommen erschwerend dazu.

Beispiele für risikoreiche Branche sind Chemiebetriebe, Bauunternehmen, Metallverarbeitung, Holzindustrie, Entsorgungsbetriebe oder Unternehmen mit explosionsgefährdeten Bereichen.

Der Risikobegriff und die meist mathematischen Erfassungsstrukturen sind oftmals unterschiedlich, was die Vergleichbarkeit, sogar innerhalb einer bestimmten Branche, erschwert.

Übereinstimmend geht man bei der Risikobewertung aber von folgender, multiplikativen Gleichung aus:

R = GR x E x S

Ein Risiko ergibt sich also durch Multiplikation einer (noch immer vorhandenen) Restgefahr GR mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit eines unerwünschten Ereignisses E und ebenso multiplikativ mit der Schwere S dieses Ereignisses.

Wie erkennt man risikogeneigte Betriebe?

Risikogeneigte Betriebe lassen sich anhand mehrerer Merkmale erkennen, wobei die aufgezählten Gefahrenbereiche nicht immer zwangsläufig zu höheren Arbeitsunfallzahlen führen müssen.

  • Häufiger Einsatz von Maschinen mit hohem Verletzungsrisiko
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • Arbeiten in großer Höhe, in engen Räumen oder unter Tage
  • Erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr
  • Hohe körperliche oder psychische Belastungen
  • Erhöhte Unfall- oder Berufskrankheitsstatistik
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen bereits erhebliche Risiken auf
  • Gesetzliche Einstufungen oder besondere behördliche Auflagen

Am Beginn jeder Risikoeinschätzung steht die fachkundige Beurteilung der vorhandenen, objektivierbaren Gefahren. Die Präventivfachkräfte, also Sicherheitstechniker und Arbeitsmediziner, haben gemeinsam mit dem Arbeitgeber den gesetzlichen Auftrag, diese Gefahren ehestens zu entschärfen und im Idealfall völlig zu eliminieren.

Das wichtigste Werkzeug zur Erkennung risikogeneigter Betriebe ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden sämtliche Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe systematisch untersucht. Ziel ist es, alle möglichen Gefährdungen zu identifizieren, deren Risiko zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Erst nach einer Evaluierungkönnen aufgrund der verbleibenden Restgefahren Eintrittswahrscheinlichkeiten abgeschätzt werden und die Schwere des Ereignisses ermittelt werden. Dazu werden meist rechnerische Zuweisungen getroffen, die aufgrund der ermittelten Zahl das Risiko widerspiegeln soll.

Jedoch sind solche mathematischen Risikozuweisungen manchmal auch fehlerhaft und dürfen beim betrieblichen Geschehen nicht statisch gesehen werden, da sich die Gefahrenlage und somit die Risikoeinschätzung auch ändern können.

Eine wirksame Methode zur Erkennung risikogeneigter Betriebe ist die Auswertung der Unfallstatistik. Häufen sich Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle oder Berufskrankheiten, deutet dies auf bestehende Sicherheitsmängel hin. Dabei werden nicht nur schwere Unfälle betrachtet, sondern auch kleinere Vorfälle, da diese häufig Hinweise auf grundlegende Schwachstellen im Arbeitnehmerschutz geben.

Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ein weiteres wichtiges Mittel zur Erkennung risikogeneigter Bereiche. Dabei überprüfen Sicherheitsfachkräfte, verantwortliche Beauftragte und/oder Führungskräfte die Arbeitsplätze direkt vor Ort. Sie achten beispielsweise auf Beschädigungen oder Veränderungen an Maschinen und fehlende Schutzeinrichtungen.

Ein zentraler Ansatz zur Risikoneigung eines Betriebes ist die Unternehmenskultur:

  • Gibt es ein Organigramm der Firmenstruktur, ist dieses den Mitarbeitern bekannt?
  • Wie sieht die interne und externe Kommunikation aus, ist diese zB in Zirkeln, „come together“ oder ähnlichen Strukturen kontinuierlich geregelt?
  • Wie wird mit Fehlern und Reklamationen umgegangen?

Je offener sich ein Betrieb für solche Fragestellungen zeigt, desto eher wird er auch in der Gefahrenreduzierung für seine Mitarbeiter aktiv werden, da erkannt wurde, dass dies auch die Arbeitsmoral fördert und letztendlich die Produktivität steigert.

Wie muss der Arbeitnehmerschutz bei risikogeneigten Unternehmen organisiert werden?

Ein wirksamer Arbeitnehmerschutz beruht auf einer systematischen Organisation. Da Arbeit bzw Arbeitsaufgaben fast immer dynamisch zu verstehen sind, ist die Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen obligatorisch.

Folgende Elemente sollten grundlegend vorhanden sein:

  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitskonzepten
  • Bestellung geeigneter Sicherheitsfachkräfte und arbeitsmedizinischer Betreuung
  • Klare Verantwortlichkeiten für Führungskräfte und Beschäftigte
  • Regelmäßige Unterweisungen und Schulungen
  • Bereitstellung und Kontrolle persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellung von Notfall-, Alarm- und Evakuierungsplänen
  • Dokumentation aller Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit
  • Beteiligung der Beschäftigten an Sicherheitsmaßnahmen
  • Meldung von Beinaheunfällen

Welche Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen sind sinnvoll?

Verwaltungsstrafrechtlich ist eine Vollkontrolle von 100 % Überwachung der Tätigkeitsbereiche zulässig. Zielführender und zumindest strafrechtlich ausreichend ist eine unangekündigte und erfolgsabhängige Kontrolldynamik. Hier werden zu Beginn ein zumutbares Intervall und neuralgische Themenbereiche festgelegt. Ergibt sich über einen längeren Zeitraum ein befriedigendes positives Ergebnis, kann das zeitliche Intervall der Kontrollen, darauf fußend, gedehnt werden, im Umkehrschluss muss es wiederum verkürzt werden, wenn zu viele Übertretungen auftauchen.

Was sind geeignete Kontrollmaßnahmen?

  • Regelmäßige interne Sicherheitsbegehungen:

Hier können vor allem die Sicherheitsvertrauenspersonen als Mediator zwischen den Arbeitnehmern und der Betriebsleitung eine entscheidende Rolle einnehmen. Das Aufzeigen von Mängeln impliziert bei positiver Betrachtung auch ein enormes Verbesserungspotential, das leider oft ungenutzt brach liegt!

  • Überprüfungen durch Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte:

In Wahrnehmung der Führungsverantwortung und in Reduzierung einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung sind diese Personenkreise sogar verpflichtet, nachweislich für die Einhaltung festgelegter betrieblicher Abläufe und deren kontinuierliche Verbesserung zu sorgen

  • Kontrollen der Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Schutzmaßnahmen:

Auch hier ist der zentrale Gedanke Verbesserungspotentiale bei der Kontrolle zu heben.

  • Wartung und Prüfung von Maschinen, Anlagen und Sicherheitseinrichtungen:

Zur Sicherstellung der Produktivität und zeitlichen Zuverlässigkeit der Produktionslinien ist diese Maßnahme obligatorisch.

  • Dokumentierte Überprüfung der Verwendung von PSA:

Die PSA-V fordert eine Einschulung der Verwendung.

  • Auswertung von Unfällen, Beinaheunfällen und Sicherheitsmängeln:

Die Statistik der Arbeitsunfälle, aber vor allem der Beinaheunfälle, kann helfen, betriebliche Schwerpunkte zu erkennen.

  • Interne Audits des Arbeitsschutzmanagements:

Dieses Instrument eignet sich hervorragend, Schwachstellen in der Sicherheitskultur zu erkennen.

  • Externe Kontrollen durch die zuständigen Behörden:

Sowohl im gewerberechtlichen Bereich als auch durch Überprüfungen und Anlassbegehungen der Arbeitsinspektion können wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden.

Fazit

Die Erkennung risikogeneigter Betriebe erfordert eine systematische und ganzheitliche Betrachtung aller betrieblichen Abläufe. Entscheidend sind die Art der Tätigkeiten, der geplante Umgang mit Gefahrstoffen, die eingesetzten Maschinen, die Arbeitsumgebung, die Unfallstatistik sowie die vorhandene betriebliche Sicherheitskultur.

Besonders wichtig sind regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen und die aktive Beteiligung der Beschäftigten. Nur wenn Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden, lassen sich Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und wirtschaftliche Schäden wirksam vermeiden und die rechtliche Verantwortung wirksam wahrnehmen.

Ein funktionierendes Risikomanagement schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Daher ist die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Arbeitssicherheit eine dauerhafte Aufgabe jedes verantwortungsvoll geführten Betriebes und dient auch dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

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