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25.10.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1071660
Schutzmasken sind prinzipiell als Einmalartikel konzipiert und daher ist eine Wiederaufbereitung nicht vorgesehen. In der derzeitigen Situation dürfen Atemschutzmasken jedoch wiederaufbereitet werden.
Es gibt chirurgische, FFP2- und FFP3-Masken, jeweils mit und ohne Ausatemventil. Die chirurgischen Mundschutzmasken sind lediglich dazu geeignet, dass der Träger selber nicht zum Verteiler von Bakterien und Viren wird und somit seine unmittelbare Umwelt kontaminiert. Für den Einsatz für SARS CoV-2 und Viren sind diese Masken bei Gesundheitspersonal generell völlig ungeeignet!
Hier müssen zumindest FFP2-Masken zum Einsatz kommen, die jedoch von der textilen Struktur nicht virendicht sind. Da diese zumeist jedoch nicht singulär, sondern im Tröpchenverbund vorkommen und im Kontaminationsbereich auftauchen, kann bei der Behandlung von Verdachtspersonen und zum generellen Schutz in der Einzelfallbeurteilung eine FFP2-Maske durchaus ausreichend sein.
Besser, allerdings auch mit der Begleiterscheinung eines deutlich höheren Atemwiderstandes, sind FFP3-Masken. Beide Varianten, sowohl FFP2 als auch FFP3 gibt es mit Ausatemventil. Jedoch Vorsicht: Die Ausatemluft ist natürlich dabei ungefiltert und gibt den Verkeimungsstatus des Trägers an die Umwelt weiter!
Eine Aufbereitung von FFP2- und FFP3-Schutzmasken mit oder ohne Ventil kann nach derzeitigem Wissen mit folgenden Verfahren erfolgen:
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Masken vor und nach der Aufbereitung trocken gelagert werden und dass die Anzahl der Aufbereitungszyklen auf den Masken markiert wird.
Vorsicht beim Arbeitsvorgang der Sterilisatorbeschickung und Entnahme! Heikler Arbeitsschritt, der immer wieder stattfindende Desinfektion der Bedienungspersonen erfordert, da sonst eine Querkontamination über die eigentliche Schutzausrüstung = Atemschutzmasken erfolgt!
Für den niedergelassenen Bereich von Arztordinationen und dergleichen, in denen die oben genannten Aufbereitungsverfahren vielfach nicht zur Verfügung stehen, kann als Notmaßnahme darauf zurückgegriffen werden die Masken zu trocknen (vorzugsweise bei 80–90 °C in einem Heißluftschrank oder auch im Backrohr) und anschließend für mindestens 72 Stunden zu lagern.
Siehe dazu auch den Erlass des Zentralarbeitsinpektorates, Geschäftszahl: 2020-0.196.661 Persönliche Schutzausrüstung Wiederaufbereitung von Atemschutzmasken für Krankenhäuser.
Gerne vergessen wird die Tatsache, dass auch die Bindehäute der Augen eine Eintrittspforte für Viren darstellen können! Daher ist das Tragen von einfachen Trennvorrichtungen aus abwaschbarem Material in Gesundheitsbereichen bei entsprechender Bedrohungslage kein Luxus.
Da Viren nur 0,02 μm bis maximal 3 μm groß sind, haften diese auf fast allen Oberflächen, Falten und dergleichen.
Einweg-Schutzanzüge und dicht anschließende Handschuhe sowie das kontaminationsfreie An- und Ablegen sind bei virologischer Bedrohungslage Pflicht.