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25.05.2021 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1092768
Die COVID-19-Öffnungsverordnung ist ab 19. Mai 2021 für ganz Österreich in Kraft und somit bundesrecht.
Seitdem ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:
Für Unternehmen treten dabei zahreiche Fragen auf:
Antworten darauf finden Sie in unserem kostenlosen Download-Beitrag (siehe Kasten rechts).