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17.01.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1050409
Raumklima ist ein wesentlicher Faktor für die Gestaltung einer angenehmen Arbeitssituation. Eine zu warme oder zu kalte Temperatur kann dafür sorgen, dass sich Mitarbeiter gestresst und unwohl fühlen. Die Produktion und Motivation der MitarbeiterInnen kann durch ein ungünstiges Raumklima massiv eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall können MitarbeiterInnen dadurch krank werden und Verluste für das Unternehmen entstehen.
Anhand von so genannten Klimaparametern lässt sich eine Gliederung schaffen, die Auskunft bzw Indizien dafür geben können, welche Faktoren unser Wohlbefinden am Arbeitsplatz maßgeblich beeinflussen. Folgende Klimaparameter wurden identifiziert:
Die richtige Raumtemperatur sollte immer im Zusammenhang mit der körperlichen Belastung ermittelt werden. Auch spielt hier die maximale Luftgeschwindigkeit eine Rolle. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) regelt in § 28 das Raumklima in Arbeitsräumen und sieht Folgendes diesbezüglich vor:
Bei geringer körperlicher Belastung wie Arbeiten im Sitzen (§ 28 Abs 1). | zwischen 19 bis 25 °C |
Bei normaler körperlicher Belastung wie Arbeiten im Stehen oder Gehen (§ 28 Abs 1). | zwischen 18 bis 24 °C |
Bei hoher körperlicher Belastung wie bei schwerer körperlicher Arbeit (§ 28 Abs 1). | mindestens 12 °C |
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Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) schreibt für Wasch- und Aufenthaltsräume Folgendes vor:
In der kalten Jahreszeit muss so beheizt werden, dass die Temperatur schon bei Arbeitsbeginn zumindest den unteren Wert erreicht. Wie sich das Raumklima individuell tatsächlich anfühlt (Behaglichkeitsklima) hängt maßgeblich vom Zusammenspiel Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit (Zugluft), Wärmestrahlung und etwas auch von persönlichen Faktoren ab.
Bei geringerer körperlicher Belastung (etwa bei Büroarbeiten) sollte die ideale Raumtemperatur zwischen 19 ° und 25 ° C liegen (Luftgeschwindigkeit 0,10 m/s).
Trockene Luft kann im Winter zu einem großen Problem werden. Auf Empfehlung der AUVA sollte die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % betragen. Dieses Intervall ist aber gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung nur für jene Betriebe vorgeschrieben, die über eine Klimaanlage verfügen. In der Winterzeit kann es in Betrieben ohne automatische Klimaregelung zu einer besonders trockenen Luft in den Arbeitsräumen kommen. Dadurch können wir krank werden. Typische Symptome sind:
Mit einigen praktischen Tipps (von der AUVA empfohlen) kann man die Produktivität der MitarbeiterInnen schützen und die Leistung aufrechterhalten:
Hierzu ist wohl in Zeiten des Energiesparens noch zu ergänzen, dass die Räume auch nicht zu kühl sein sollten, denn zu sehr ausgekühlte Räume können nicht nur die Schimmelbildung fördern, sondern auch zu Erkrankungen und Ausfällen der Arbeitnehmer führen.
Unternehmen sollten nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch um Ausfälle und Krankenstände von Arbeitnehmer zu vermeiden, ein angenehmes Raumklima stets im Blick behalten. Die optimale Mindesttemperatur für Büroarbeit und feinmotorische Tätigkeiten liegt etwa bei 20 Grad und damit ein Grad über dem erlaubten Minimum, wobei dies individuell verschieden ist und bei Frauen tendenziell noch etwas höher liegt. Im Bürobereich kann man also wohl von einer durchschnittlichen „Wohlfühltemperatur“ von 22 Grad ausgehen.
Quellen: