Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
20.02.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1161487
Unternehmen sind ab einer Größe von 50 Mitarbeitern gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (SFK) für das Unternehmen zu bestellen, die als Berater des Arbeitgebers fungiert. Findet sich im Unternehmen kein Freiwilliger, der diese Aufgaben zusätzlich zu seinem Tagesgeschäft erledigen kann, ist der Geschäftsführer gezwungen, einen externen Experten zu beauftragen, um diesem Gesetz zu entsprechen.
Sicherheitsfachkräfte sind dafür verantwortlich, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Folgende Aufgaben sind dabei zu erledigen:
Die genauen Aufgaben können je nach Branche, Unternehmensgröße und spezifischem Tätigkeitsfeld der Sicherheitsfachkraft variieren. Es ist zu beachten, dass die Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften in Österreich häufigen Änderungen unterliegen; daher ist es für Sicherheitsfachkräfte wichtig, durch entsprechende Fortbildungen auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Grundsätzlich hat eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft für internes Personal ausschließlich auf freiwilliger Basis zu erfolgen, dh niemand darf dazu gezwungen werden. Aus Erfahrung kommen jedoch folgende Personen im Unternehmen für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft besonders infrage:
Alternativ können externe Experten, die als Sicherheitsfachkraft bzw als sicherheitstechnisches Zentrum am Markt auftreten, zu den oben angeführten Tätigkeiten herangezogen werden.
Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist in Österreich durch die Sicherheitsfachkraftverordnung (SFK-VO) mit entsprechenden Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich geregelt und kann bei verschiedenen Stellen – wie zB AUVA, WIFI oder bfi – absolviert werden.
Die Fachausbildung, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, umfasst folgende Bereiche:
Als Ergänzung zur Sicherheitsfachkraft (SFK) im Unternehmen gibt es die Sicherheitsvertrauensperson (SVP), die sozialpartnerschaftlich auf der Seite der Arbeitnehmer angesiedelt ist. Auch die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson ist in Österreich durch die Sicherheitsvertrauensverordnung (SVP-VO) mit mind 24 Unterrichtseinheiten (UE) gesetzlich geregelt und kann bei der AUVA, dem WIFI, dem bfi etc. absolviert werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Sicherheitsvertrauensperson eine unabhängige Rolle im Unternehmen spielt und direkt von den Arbeitnehmern gewählt wird. Die genauen Rechte und Pflichten sind durch das ASchG sowie durch Betriebsvereinbarungen und andere Regelungen festgelegt.
Ergänzend zu diesem Beitrag darf ich auf meinen YouTube Kanal und den entsprechenden Videos verweisen:
https://www.youtube.com/watch?v=k4FRduieQC0&t=8s
https://www.youtube.com/watch?v=3a7pFbQ730U&t=5s
Ivo Lagler ist Facility Manager, Brandschutzbeauftragter, externe Sicherheitsfachkraft und geprüfter Datenschutzexperte sowie Inhaber der Firma FSS Consulting.