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16.02.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1126886
Erfahren Sie im Folgenden alles Wichtige über die Besonderheiten im Vergleich zur alten VbF 1991, neue Möglichkeiten der Zusammenlagerung und über die Lagerung im Sicherheitsschrank.
Die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 wurde mit BGBl II Nr 45/2023 verlautbart. Der Text ist unter https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2023/45 einsehbar. Sie löst die bisher gültige VbF 1991 ab und bringt wichtige Neuerungen für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und damit für den Brand- und Explosionsschutz mit sich.
Die neue VbF 2023 erweitert die Möglichkeiten der Zusammenlagerung. Die Bestimmungen orientieren sich größtenteils an der TRGS 510 [18], Abweichungen betreffen zB die Zusammenlagerung mit Propan und Butan. Ebenfalls nicht von der TRGS 510 übernommen wird die Einteilung in Lagerklassen.
Die Zusammenlagerung mit Aerosolen ist laut der neuen VbF 2023 auch in Sicherheitsschränken erlaubt, wobei Aerosole der Gefahrenkategorie 2 gleichzusetzen sind.
Lagerung in Sicherheitsschränken gem § 9 der neuen VbF 2023: Als Sicherheitsschrank gelten ortsfeste Schränke mit höchstens 1 m³ Inhalt, die
Ist es nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich, den Sicherheitsschrank an eine Absaugung anzuschließen, gibt es die Möglichkeit, ihn mit einem Filteraufsatz im Umluftbetrieb auszustatten: siehe den betreffenden Erlass GZ: BMASK-461.308/0008-VII/A/2/2013 der Arbeitsinspektion.
Quelle: Explosionsschutz Print + OnlineBuch (forum-media.at)