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23.04.2025 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1197217
Bei der Lagerung von Altöl ist darauf zu achten, dass dies ausschließlich in dafür geeigneten Behältern passiert. Diese Behälter müssen auf einer zugelassenen Auffangwanne situiert werden bzw in einem eigens dafür vorgesehenen Raum (abgedichteter Auffangraum) gelagert werden.
Da Altöl ein entzündbarer Stoff ist, muss die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) entsprechend angewendet werden. Hier kann man die AUVA-Publikation „M PLUS 330 SICHERHEIT KOMPAKT – Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen“ zu Rate ziehen.
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob ein zu errichtendes Lager einem Genehmigungsverfahren zu unterziehen ist, da neben den Schutzbestimmungen für Mitarbeiter:innen auch umweltrechtliche, baubehördliche und gewerberechtliche Kriterien zu beachten sind.
Eine Betriebsanlagengenehmigung könnte erforderlich sein, wenn zB das Leben und die Gesundheit von Menschen durch die Lagerung gefährdet werden. Auch wäre zu prüfen, ob eine Arbeitsstättenbewilligung dafür erforderlich ist oder nicht.
Auch müssen Vorkehrungen gegen Entzündungen getroffen werden, wie etwa ein Rauchverbot, keine Verwendung von funkenziehenden Werkzeugen etc. In diesem Fall ist die Kennzeichnungsverordnung ebenfalls zu berücksichtigen.
Um Altöl fachgerecht zu lagern, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:
In folgenden Betriebsbereichen ist das Lagern, sowie das kurzfristige Abstellen, von Altöl nicht gestattet:
Hier hat der:die zuständige Brandschutzbeauftragte eine entsprechende Weisungsbefugnis, die er:sie auch entsprechend leben sollte.
Die Lagermengen sind in einer Fachpublikation der WKO nachzulesen:
https://www.wko.at/oe/betriebsanlagen/verordnung-brennbare-fluessigkeiten-2023.pdf