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01.03.2022 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1110987
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Viele Begleitmaßnahmen werden jetzt geschaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Derzeit auf den Weg gebracht wird eine Ausweitung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESG-Reporting). Der Nachhaltigkeitsbericht muss Informationen zu den Aktivitäten des Unternehmens bezüglich Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) enthalten und ist jährlich zu erstellen.
Laut Richtlinienentwurf müssen im Bericht auch Informationen zu Sozialfaktoren des Unternehmens enthalten sein, unter anderem über
„ii) Arbeitsbedingungen, einschließlich sicherer und anpassungsfähiger Beschäftigung, Löhne, sozialer Dialog, Tarifverhandlungen und Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld“ (Artikel 19b (2) b)).
Die EU wird in einem eigenen Rechtsakt verlautbaren, welche Informationen im Detail anzuführen sind und in welcher Form.

Direkt betroffen sein werden mehr Unternehmen als bisher. Neben Banken und Finanzdienstleister auch
Indirekt betroffen sein können auch alle übrigen Unternehmen. Vor allem durch Druck seitens der Banken, und auch von Kooperationspartnern, Stakeholdern, Finanzgesellschaften als Inhaber, Investoren, … . Denn diese müssen in nachhaltige Projekte investieren und das in ihrem eigenen Nachhaltigkeitsbericht auch belegen können.
Alle Unternehmen können darüber hinaus davon profitieren, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, mit den Vorteilen: