Diese Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies und Cookies zur allgemeinen Reichweitenmessung ein, um die Funktionalität und eine gute Benutzererfahrung zu gewährleisten. Diese werden ausschließlich von uns verwendet und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Infos: Datenschutzrichtlinie
© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
29.08.2022 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1121156
Voraussichtlich noch im September 2022 tritt die lang erwartete neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2022) in Kraft. Sie löst die bis dato gültige VbF 1991 ab und hat wichtige Auswirkungen, vom Lagerdesign bis zur Schulung der Mitarbeiter.
Gilt:
Gilt nicht:
Die ausschlaggebenden Kriterien bei der Einstufung von brennbaren Flüssigkeiten sind Dampfdruck, Flammpunkt und Siedepunkte.
Die Einstufung gem neuer Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2022 erfolgt anders als bisher, da sich die Flammpunktsgrenzen verschieben, zB bei den entzündbaren Stoffen von 21 °C auf 23 °C und von 55 °C auf 60 °C.
Die Lagerung von geringen Mengen brennbarer Flüssigkeiten darf auch außerhalb von gesonderten Lagerräumen erfolgen. Dies ist abhängig von folgenden Faktoren:
So dürfen zB von als besonders gefährlich eingestuften brennbaren Flüssigkeiten maximal 5 Liter in einem Metallbehälter gelagert werden.