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19.02.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1252632
Auch wenn es derzeit noch eine Weile bis zur ersten Hitzewelle dauert – planen Sie für die Umsetzung der vielen neuen Pflichten viel Vorlaufzeit ein.
Laut § 1 Hitze-V maßgeblich sind die Angaben von GeoSphere Austria (Wetterprognose Österreich). Ab der Warnstufe 2 sind die Schutzmaßnahmen gem der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) anzuwenden.
Umfasst sind Arbeiten, bei denen Arbeitnehmer der Hitze durch direkte Sonne sowie natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind oder sein können. Inkludiert sind alle Arbeiten im Freien – auf Baustellen, in Arbeitsstätten sowie auf auswärtigen Arbeitsstellen.
Zu beurteilen sind vor allem das Ausmaß von Hitze und UV-Strahlung, die Höhenlage, die Dauer und Schwere der Tätigkeit, das Vorhandensein zusätzlicher Wärmequellen, sowie die körperlichen Auswirkungen von Hitze auf die Leistungsfähigkeit.
Der Gesetzgeber erwartet die Erstellung eines Maßnahmenprogramms gem der Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG).
Die erhobenen Risiken und die abgeleiteten Maßnahmen sind wie schon bisher üblich zu dokumentieren.
Krankabinen müssen aufgrund der neuen Hitzeschutzverordnung spätestens ab 01.06.2027 ausreichend gekühlt werden können, gegebenenfalls durch Kühlgeräte. Die Fahrerkabinen von Fahrzeugen auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen müssen grundsätzlich klimatisiert sein. Sollten die Fahrzeuge derzeit keine Klimatisierung ermöglichen, sind andere Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Neuanschaffungen muss auf die Kühlbarkeit geachtet werden.
Die Unterweisung hat die Themen zu umfassen:
Den UV-Index erfährt man ebenfalls auf der Website von GeoSpere Austria (UV-Belastung), über das UV Messnetz Österreich, sowie auch in manchen Wetter-Apps. Das Zentral-Arbeitsinspektorat selbst verweist auf die beiden genannten Websites.
AUVA Merkblatt Sommerliche Hitze – Präventionsmaßnahmen
GeoSphere Austria: Wetterprognose Österreich, Hitzewarnungen, UV-Belastung
UV-Index: UV-Index und das österreichische Messnetz, UV Messnetz Österreich