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16.06.2021 | Bau & Immobilien | ID: 1094039
Für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse sind die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) zu beachten. Wird ein schriftlicher Dienstvertrag verfasst, der die angeführten Punkte beinhaltet, entfällt die Verpflichtung laut AVRAG zur Ausstellung eines Dienstzettels.
Dienstverträge, die nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden, sowie Dienstzettel sind nicht gebührenpflichtig.