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06.08.2025 | Datenschutz & IT | ID: 1203195
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – und zwar in einer Höhe, die schnell existenzbedrohend werden kann. Im Folgenden erfahren Sie, welche Strafen drohen, wie die Behörden die Geldbußen bemessen und welche Maßnahmen Sie jetzt ergreifen sollten, um Haftungsrisiken wirksam zu minimieren.
Die Verordnung unterscheidet drei Schweregrade von Verstößen mit jeweils eigenen Bußgeldrahmen:
Grundsätzlich gilt, dass der jeweils höhere Betrag als Geldbuße verhängt wird. Für KMU und Start-ups gilt hingegen jeweils der niedrigere der genannten Beträge. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße werden unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, der erzielte Vorteil, der Grad der Zusammenarbeit mit den Behörden sowie weitere mildernde oder erschwerende Umstände berücksichtigt.
Beim Abstellen auf den Jahresumsatz stellt sich die Frage, wie dieser im Konzerngefüge berechnet wird. Die KI-Verordnung enthält hierzu keine ausdrückliche Regelung. Analog zur DSGVO wird im Zusammenhang mit den Bußgeldvorschriften jedoch der Begriff „Unternehmen“ (auf Englisch „undertaking“) verwendet. Gem Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses für die Berechnung von Geldbußen nach der DSGVO ist der Begriff „Unternehmen“ dabei im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts zu verstehen. Mangels behördlicher oder gerichtlicher Guidance zum Begriffsverständnis in der KI-Verordnung ist derzeit davon auszugehen, dass hier dieselbe Bedeutung wie im Datenschutzkontext zugrunde gelegt wird.
Entscheidend ist daher, ob Mutter- und Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit bilden und somit als einheitliches „Unternehmen“ zu betrachten sind. Dies ist dann der Fall, wenn:
Bei einer 100 %-Beteiligung der Muttergesellschaft greift die Vermutung, dass diese tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausübt. In der Praxis wurde diese Vermutungsregel jedoch auch bereits bei geringeren Beteiligungsquoten angewandt (so zB im EuGH-Fall Goldman Sachs C-595/18 P).
Gelingt es der Muttergesellschaft nicht, diese Vermutung zu widerlegen, hat dies zweierlei Konsequenzen:
Pflichtverletzungen auf unteren Konzernebenen können so zu dramatisch hohen Sanktionen führen.
Die gute Nachricht: Mit einem strukturierten Ansatz bei der Implementierung von KI lassen sich rechtliche Risiken deutlich minimieren. Bewährt hat sich ein mehrstufiges Vorgehen:
1. KI-Due-Diligence durchführen
2. Governance-Strukturen schaffen
3. Schulungs- und Awareness-Programme implementieren
4. Kontinuierliches Monitoring durchführen
Die KI-Verordnung schafft ein zusätzliches Haftungsrisiko, das bis in die Konzernspitze reicht. Wer jetzt robuste Due-Diligence-Prozesse, klare Governance-Strukturen und gezielte Awareness-Programme etabliert, schützt sich nicht nur vor millionenschweren Bußgeldern, sondern schafft auch Vertrauen bei Kund:innen, Mitarbeitenden und Investor:innen. Denn eines ist sicher: Die Zeit der unverbindlichen Pilotprojekte in Sachen KI ist vorbei – jetzt zählen belastbare Compliance und Transparenz.