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08.06.2026 | Datenschutz & IT | ID: 1271090
Eine Mitarbeiterin fasst ein Kundengespräch mit ChatGPT zusammen, während ein anderer Mitarbeiter das Tool nutzt, um einen Vertragsentwurf zu erstellen. Beides klingt praktisch und effizient, kann aber datenschutzrechtliche Konsequenzen haben. Denn sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Lesen Sie in diesem Beitrag, welche DSGVO-Pflichten beim KI-Einsatz gelten und wie Sie KI in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform verwenden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterscheidet nicht zwischen klassischer Software und Systemen basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI). Entscheidend ist allein, ob bei deren Verwendung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Genau das passiert häufig beim Einsatz von Tools wie ChatGPT oder Microsoft 365 Copilot. So können bei KI-Systemen personenbezogene Daten sowohl bei der Nutzung als auch für das Training des Modells verarbeitet werden.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen KI-Tools verwenden, müssen folgende Grundsätze der DSGVO bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden (Art 5 DSGVO):
Zusätzlich gelten folgende DSGVO-Pflichten:
Mit den richtigen Maßnahmen lässt sich KI rechtssicher und datenschutzkonform im Unternehmen nutzen. Diese Punkte können Ihnen dabei helfen:
Verstöße gegen die DSGVO können empfindliche Konsequenzen haben. So können nach Art 83 DSGVO Bußgelder drohen. Zuständig in Österreich ist die Datenschutzbehörde, bei der betroffene Personen auch Beschwerde einlegen können.
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und verpflichtet Unternehmen zu technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen. Die KI-Verordnung (KI-VO) setzt den Rahmen für den generellen Umgang mit Daten im Kontext von KI-Systemen. Sie regelt, wie KI-Systeme entwickelt, eingesetzt und überwacht werden sollen.
Wer über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, ist datenschutzrechtlich Verantwortliche:r – unabhängig davon, ob das KI-Tool selbst entwickelt oder von einem Drittanbieter bezogen wurde.