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25.02.2025 | Datenschutz & IT | ID: 1194323
Künstliche Intelligenz (KI) zählt zu den Schlüsseltechnologien unserer Zeit und beeinflusst sowohl die Arbeitswelt als auch die Gesellschaft in nahezu allen Bereichen. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) erkennt diese Entwicklung an und hat die Schulung von Mitarbeitenden und Entscheidern als essenziellen Bestandteil für den sicheren Einsatz von KI-Systemen definiert. Der Artikel 4 des AI Act fordert, dass Organisationen und Unternehmen sicherstellen, dass alle, die mit KI-Systemen arbeiten, über die notwendige KI-Kompetenz verfügen.
Der Einsatz von KI birgt immense Potenziale, wie etwa die Automatisierung von Prozessen, die Verbesserung von Entscheidungen und die Schaffung neuer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko von Fehlentscheidungen, Diskriminierung (Bias), Sicherheitslücken und ethischen Konflikten. Um diese Risiken zu minimieren und das volle Potenzial von KI auszuschöpfen, sind umfassende Schulungen notwendig.
Der AI Act macht deutlich, dass nur durch gezielte Weiterbildung ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI-Systemen gewährleistet werden kann. Dies ist besonders relevant für hochriskante KI-Systeme, bei denen Fehlfunktionen oder unzureichendes Wissen erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben könnten.
Die Inhalte der Schulungen sind vielfältig und umfassen rechtliche, technische und ethische Aspekte. Im Detail sollten folgende Bereiche abgedeckt werden:
Die Verpflichtung zur Schulung gem Artikel 4 des AI Act gilt für alle Organisationen und Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder nutzen. Ziel ist es, das Bewusstsein für Risiken und Chancen von KI zu schärfen und gleichzeitig die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sicherzustellen. Besonders in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Strafverfolgung oder der kritischen Infrastruktur ist die Vermittlung von KI-Kompetenz unerlässlich, um Fehlentscheidungen und Missbrauch vorzubeugen und Schaden für die Gesellschaft zu vermeiden.