Bedeutende Vereinfachungen beim CBAM beschlossen
Mit dem Omnibus-Paket sind entscheidende Vereinfachungen für Unternehmen geplant. Auch der CBAM wird davon betroffen sein: Im September 2025 wurden vom Europäischen Parlament und Rat bedeutende Vereinfachungen und Anpassungen beschlossen.
Der Omnibus erreicht eine erste Haltestelle …
Seit Oktober 2023 gilt die CBAM-Verordnung (EU) 2023/956, mit der die EU sicherstellen will, dass bei der Einfuhr von emissionsintensiven Produkten wie Zement, Stahl, Aluminium und Düngemitteln vergleichbare CO₂-Kosten wie innerhalb der EU anfallen. Seit 2024 läuft die Übergangsphase, in der zunächst nur Meldepflichten bestehen – der Kauf von CBAM-Zertifikaten wird schrittweise ab 2026 verpflichtend.
Im Februar 2025 brachte die Europäische Kommission das so genannte Omnibus-Paket I ein, das weitreichende Vereinfachungen in mehreren GreenDeal-Themen – darunter CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) – anstrebt.
Zentrale Änderungspunkte des Omnibus-Pakets für CBAM
Die wichtigsten Vereinfachungen und Anpassungen am CBAM, wie sie vom Europäischen Parlament und Rat im September 2025 endgültig beschlossen wurden, sind:
- Massenschwellenwert (De-minimis-Regel): Der bisherige Wertschwellenwert von 150 EUR pro Sendung soll durch einen massenbasierten Schwellenwert ersetzt werden. Importeure von weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr (ausgenommen Wasserstoff und Elektrizität) sollen künftig grundsätzlich von der CBAM-Pflicht ausgenommen sein – eine deutliche Entlastung für kleine Unternehmen und Spezialimporteure.
- Erweiterte Meldefristen: Die Frist für die jährliche CBAM-Erklärung sowie für das Surrendering und die Repurchase von Zertifikaten soll verlängert werden, womit Unternehmen mehr Zeit dafür erhalten.
- Reduzierte Vorauszahlungsquote: Die Quote der vorab zu erwerbenden CBAM-Zertifikate pro Quartal soll von 80 % auf 50 % der geschätzten Emissionen sinken – dies verbessert die Liquiditätsplanung der Unternehmen.
- Neue Berechnungslogik für überschüssige Zertifikate: Die Rückkaufbegrenzung soll sich künftig nach der Hälfte der jährlichen Gesamtverpflichtung richten, nicht mehr nach einem Drittel der gekauften Zertifikate.
- Anmeldepflicht und Monitoring: Es besteht eine zwingende Registrierung im CBAM-Register, sobald absehbar ist, dass der Schwellenwert überschritten wird. Zudem werden spezifische Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der massenbasierten Schwelle eingeführt.
- Berücksichtigung ausländischer CO₂-Kosten: Es wird ermöglicht, bereits im Drittland für CO₂ gezahlte Abgaben in der CBAM-Verpflichtung anzurechnen. Kann der genaue Betrag nicht ermittelt werden, wird ein von der Kommission festgelegter Standardwert verwendet.
Aktuelle Umsetzung und nächste Schritte
Das Omnibus-Paket wurde am 10.09.2025 vom Europäischen Parlament und am 29.09.2025 vom Rat formal beschlossen. Zusätzlich haben die Präsidenten des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates am 08.10.2025 die Änderung unterschrieben. Daher ist mit einer Veröffentlichung des Rechtsaktes im Amtsblatt in Kürze zu rechnen.
ACHTUNG:
Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, bedarf es keiner nationalen Umsetzung.
Mit dem Omnibus-Paket ist eine umfassende Nachjustierung des CBAM erfolgt. Dies erfolgte aufgrund massiver Kritik aus Unternehmen hinsichtlich Bürokratie und Unsicherheiten in der Anwendung des CBAM. Mit Einführung der massenbasierten De-Minimis-Schwelle sollen rund 90 % der Einführer weitgehend entlastet werden, ohne die Klimaschutzziele zu verwässern. Auch die Bürokratie soll durch die Anpassungen vereinfacht werden.
Allerdings sind weitergehende Konkretisierungen und eventuelle Ausweitungen des CBAM-Anwendungsbereichs (zusätzliche Warengruppen) bereits in der politischen „Pipeline“. Damit bleibt der CBAM im Importbereich wesentlich.
Nützliche Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025PC0087&qid=1760325046610 (zuletzt abgerufen 12.10.2025)
- https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/package-clean-industrial-deal/file-simplifying-and-strengthening-cbam (zuletzt abgerufen 12.10.2025)
- https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250905IPR30181/parlament-verabschiedet-vereinfachung-des-co2-grenzausgleichsmechanismus (zuletzt abgerufen 12.10.2025)